15. Juni 2010
E.ON Ruhrgas begrüßt Entscheidung des Bundeskartellamts
Mit einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundeskartellamt heute den zunehmenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt bestätigt und weiter befördert. Die Behörde entschied, ihre Verfügung zur Laufzeitbegrenzung bei langfristigen Lieferverträgen zwischen Ferngasgesellschaften und weiterverteilenden Unternehmen auf regionaler und kommunaler Ebene nicht zu verlängern. Die aktuelle Regelung läuft zum Oktober dieses Jahres aus. Aufgrund der festgestellten positiven Marktveränderungen besteht kein Anlass für eine Verlängerung.
E.ON Ruhrgas begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts. Sie trägt den geänderten Marktverhältnissen Rechnung. Das Amt gewährt den Vertragsparteien mehr Flexibilität, um eine sichere, bedarfsgerechte und wettbewerbsorientierte Versorgung der Gaskunden in Deutschland zu gewährleisten. E.ON Ruhrgas kann damit auf die geänderten Wünsche ihrer Kunden nach Flexibilität und Wahlfreiheit in der Gasbeschaffung, z.B. in Form einer Kombination verschiedener Laufzeiten, eingehen.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang des Jahres eine umfassende Erhebung von Marktdaten gestartet, um den Stand des Wettbewerbs zu analysieren und über den Fortbestand der Verfügung zu entscheiden. E.ON Ruhrgas hat für diese Marktanalyse umfangreiche Daten zur Verfügung gestellt und konstruktiv mit der Behörde zusammengearbeitet.
Der E.ON-Konzern trägt aktiv zur Belebung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt bei. Dazu zählen u.a. die Vermarktung von Speicher- und Transportkapazitäten, der Verkauf der Thüga oder die Reduzierung der Marktgebiete. Auf allen Stufen des Gasmarkts ist der Wettbewerb heute Realität. Zahlreiche in- und ausländische Anbieter sind auf dem Großhandelsmarkt aktiv.